DGUV V3 – Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte: Was Unternehmen 2026 unbedingt wissen müssen
- Benjamin Flickert
- vor 23 Stunden
- 7 Min. Lesezeit
Veröffentlicht am 19. Mai 2026 | Lesezeit: ca. 8 Minuten | Kategorie: Arbeitsschutz & Elektrosicherheit
Warum dieser Beitrag für Sie als Unternehmer entscheidend ist
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Mitarbeiter erleidet einen Stromschlag durch eine defekte Bohrmaschine. Die Berufsgenossenschaft prüft den Fall – und stellt fest, dass die letzte DGUV V3-Prüfung längst überfällig war. Die Folgen? Bußgelder bis zu 25.000 Euro, der mögliche Verlust des Versicherungsschutzes und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
Dieses Szenario ist keine Theorie. Es ist Alltagsrealität in deutschen Betrieben. Als Elektrofachbetrieb erleben wir täglich, wie unterschätzt das Thema der wiederkehrenden Elektroprüfung wird – obwohl die gesetzlichen Vorgaben eindeutig sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte wissen müssen: Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel überhaupt? Welche gesetzlichen Pflichten haben Sie als Arbeitgeber? Welche Fristen gelten? Und was passiert, wenn Sie diese Pflichten ignorieren?

1. Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte, die während des Betriebs einfach bewegt werden können. Konkret bedeutet das: Sie besitzen einen Stecker, sind nicht fest montiert und wiegen in der Regel weniger als 23 kg.
Typische Beispiele aus Ihrem Betriebsalltag:
Handgeführte Elektrowerkzeuge (Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen)
Verlängerungskabel und Kabeltrommeln
Computer, Laptops, Bildschirme, Drucker
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Toaster
Netzteile und Ladegeräte (Handy, Laptop, Akku-Werkzeuge)
Staubsauger und Reinigungsgeräte
Verteilersteckdosen und Mehrfachstecker
Schweißgeräte und mobile Baustellengeräte
Im Gegensatz dazu stehen ortsfeste Betriebsmittel – also fest installierte oder schwer bewegliche Geräte wie Schaltschränke, fest verdrahtete Maschinen oder Beleuchtungsanlagen. Für diese gelten andere Prüfintervalle.
Wichtig zu wissen: Auch Geräte in Büro-, Sozial- und Pausenräumen fallen unter die Prüfpflicht. Die Kaffeemaschine im Aufenthaltsraum muss genauso geprüft werden wie die Bohrmaschine auf der Baustelle.
2. Die rechtlichen Grundlagen – das müssen Sie als Arbeitgeber kennen
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie basiert auf einem mehrstufigen Regelwerk:
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Vorschrift | Bedeutung |
DGUV Vorschrift 3 | Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (ehemals BGV A3, seit Mai 2014 gültig) |
BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung – regelt die Sicherheit beim Betrieb von Arbeitsmitteln |
ArbSchG § 3 | Arbeitsschutzgesetz – Arbeitgeber muss erforderliche Maßnahmen treffen |
TRBS 1203 | Technische Regel für Betriebssicherheit – definiert die „befähigte Person" |
DIN EN 50678 (VDE 0701) | Prüfung nach Instandsetzung und Änderung |
DIN EN 50699 (VDE 0702) | Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte |
DGUV Information 203-070 | Praxisrelevante Richtwerte für Prüffristen |
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung liegt eindeutig beim Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße – vom Einzelhandwerker mit zwei Mitarbeitern bis zum Großkonzern. Sobald in Ihrem Betrieb elektrische Geräte verwendet werden, greift die Prüfpflicht.
Wichtig: Sie können die Durchführung der Prüfung delegieren (an eine befähigte Person im Betrieb oder einen externen Dienstleister). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung bleibt jedoch bei Ihnen.
3. Stromunfälle in Deutschland – die Zahlen sprechen für sich
Viele Unternehmer fragen sich: „Brauche ich das wirklich? Bei uns ist doch noch nie etwas passiert." Werfen wir einen Blick auf die offizielle Statistik:
Wo passieren Stromunfälle?
Über 89 Prozent aller Stromunfälle ereignen sich im vermeintlich „ungefährlichen" Niederspannungsbereich – also genau dort, wo Ihre ortsveränderlichen Geräte zum Einsatz kommen
Nur etwa 1,2 Prozent der Elektrounfälle treten bei Hochspannung auf
Die häufigste Unfallursache ist menschliches Fehlverhalten in Kombination mit mangelhaft gewarteten Geräten
Die häufigsten Sicherheitsverstöße
Die Auswertung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zeigt deutlich:
46,5 Prozent der Unfälle entstehen durch Verstöße gegen die Sicherheitsregel „Spannungsfreiheit feststellen"
35,7 Prozent durch Verstöße gegen die Regel „Freischalten"
Was bedeutet das für Ihre Praxis?
Die Statistik macht deutlich: Defekte ortsveränderliche Geräte sind eine reale Gefahrenquelle. Eine Bohrmaschine mit beschädigter Isolierung, ein Verlängerungskabel mit Bruchstellen, eine Kaffeemaschine mit defektem Schutzleiter – diese Geräte gefährden täglich Ihre Mitarbeiter.
Die 2-Prozent-Regel: Ein Frühwarnsystem
Ein interessanter Aspekt aus der DGUV-Praxis: Die DGUV Information 203-070 nennt eine sogenannte Fehlerquote von 2 Prozent als Richtwert. Liegt die Quote der bei Prüfungen festgestellten Mängel über diesem Wert, müssen die Prüfintervalle verkürzt werden. Bleibt sie darunter, können Intervalle verlängert werden.
Diese Quote ist ein wertvolles Indiz: Sie zeigt, wie hoch die tatsächliche Mängelquote in deutschen Betrieben ist – und wie viele potenzielle Gefahrenquellen durch regelmäßige Prüfungen aufgedeckt werden.
4. Welche Prüffristen gelten?
Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind nicht starr festgelegt, sondern werden anhand der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV individuell festgelegt. Die DGUV gibt jedoch konkrete Richtwerte vor.
Richtwerte gemäß DGUV Information 203-070
Einsatzbereich | Prüfintervall (Richtwert) |
Büro- und Verwaltungsbereich (PC, Drucker, Kaffeemaschine) | 24 Monate |
Werkstätten und Produktion (normale Beanspruchung) | 12 Monate |
Baustellen | 3 Monate |
Geräte mit hoher Beanspruchung (Feuchtigkeit, Staub, Erschütterung) | 6 Monate |
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen | 6–12 Monate |
Wichtig: Vor jeder Inbetriebnahme
Zusätzlich zu den Wiederholungsprüfungen müssen ortsveränderliche Geräte vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Reparatur oder Änderung geprüft werden – und zwar bevor sie wieder in Betrieb gehen.
Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage
Faktoren, die die Prüffrist beeinflussen:
Umgebungsbedingungen (Feuchtigkeit, Staub, chemische Einflüsse)
Nutzungsintensität (täglich, wöchentlich, gelegentlich)
Beanspruchung (mechanisch, thermisch, elektrisch)
Fehlerquote bei vergangenen Prüfungen
Art des Betriebsmittels und seines Einsatzes
5. Wer darf die Prüfung durchführen?
Nicht jeder Mitarbeiter darf eine DGUV V3-Prüfung durchführen. Die Vorschrift verlangt eine sogenannte „zur Prüfung befähigte Person" gemäß TRBS 1203.
Voraussetzungen für eine befähigte Person
Eine befähigte Person muss folgende Qualifikationen nachweisen:
Abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung (z. B. Elektriker, Elektroniker, Elektroingenieur)
Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Errichtung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen
Zeitnahe berufliche Tätigkeit im entsprechenden Fachgebiet
Regelmäßige Weiterbildung zu aktuellen Normen und Vorschriften
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Eine EuP darf Prüfungen nach DIN EN 50699 (VDE 0702) nur unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft durchführen.
Eigene Mitarbeiter oder externer Dienstleister?
Beide Wege sind möglich. Externe Dienstleister bieten den Vorteil, dass sie:
Über kalibrierte, normgerechte Prüfgeräte verfügen
Aktuelle Normen und Vorschriften kennen
Eine rechtssichere Dokumentation liefern
Die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung tragen
Bei einem Schadensfall als unabhängige Instanz nachweisen können
6. So läuft eine DGUV V3-Prüfung ab
Die Prüfung erfolgt nach einem klar definierten Ablauf in drei Stufen, basierend auf DIN EN 50699 (VDE 0702):
Schritt 1: Sichtprüfung
Visuelle Kontrolle des Geräts auf erkennbare Mängel:
Beschädigungen an Gehäuse, Stecker oder Kabel
Knickstellen, Quetschungen, freiliegende Adern
Fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen
Verbrennungs- oder Schmorspuren
Lockerung von Bauteilen
Unsachgemäße Reparaturen
Schritt 2: Messung mit Prüfgerät
Elektrische Messungen mit kalibrierten Messgeräten:
Schutzleiterwiderstand (bei Geräten der Schutzklasse I)
Isolationswiderstand
Ersatzableitstrom oder Berührungsstrom
Schutzleiterstrom
Funktionsprüfung
Schritt 3: Dokumentation und Kennzeichnung
Erfassung aller Messwerte im Prüfprotokoll
Eindeutige Inventarisierung des Geräts (Inventarnummer, Barcode oder RFID)
Anbringung einer Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
Erstellung eines gerichtsfesten Prüfprotokolls
Bei Mängeln: Erstellung eines Fehlerprotokolls und sofortige Außerbetriebnahme
7. Was kostet die DGUV V3-Prüfung?
Die Kosten sind überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgekosten bei Versäumnissen.
Übliche Preisspanne für ortsveränderliche Geräte
Einfache Geräte (PCs, Verlängerungskabel, Kleingeräte): ca. 6 bis 9,50 Euro pro Gerät
Komplexere Geräte (Maschinen, Werkzeuge mit erweitertem Prüfumfang): ca.9,50 bis 15 Euro pro Gerät
Stundensätze für ortsfeste Anlagen: ca. 65 bis 90 Euro pro Stunde
Was beeinflusst die Kosten?
Anzahl der zu prüfenden Geräte (Mengenrabatte)
Art und Komplexität der Betriebsmittel
Standorte und Wegezeiten
Qualität der Dokumentation
Zustand der Geräte (mehr Mängel = mehr Aufwand)
Praxistipp: Achten Sie nicht nur auf den niedrigsten Preis. Eine professionelle Prüfung mit lückenloser Dokumentation, kalibrierten Messgeräten und qualifizierten Prüfern ist im Schadensfall Gold wert.
8. Die Konsequenzen bei Versäumnissen – das steht auf dem Spiel
Hier wird es ernst: Wer die DGUV V3-Prüfung vernachlässigt, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Bußgelder im Überblick
Verstoß | Mögliches Bußgeld |
Keine oder unvollständige Prüfprotokolle | bis zu 5.000 Euro pro Verstoß |
Überschreitung der Prüffristen | 2.500 bis 10.000 Euro |
Einsatz nicht qualifizierten Personals | bis zu 15.000 Euro |
Gefährdung von Mitarbeitern durch mangelhafte Anlagen | bis zu 25.000 Euro |
Wiederholte Verstöße | Verdoppelung möglich |
Rechtsgrundlage: § 22 BetrSichV (Ordnungswidrigkeiten) und § 209 SGB VII.
Versicherungsschutz in Gefahr
Im Schadensfall prüft jede Versicherung, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Ohne nachgewiesene DGUV V3-Prüfung kann die Versicherung die Leistung verweigern – ganz oder teilweise. Das gilt für:
Gebäude- und Inhaltsversicherungen
Betriebshaftpflichtversicherungen
Maschinenversicherungen
Im schlimmsten Fall auch für die gesetzliche Unfallversicherung
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Nach § 823 BGB haften Sie als Arbeitgeber für Schäden, die durch die Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflichten entstehen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz droht persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.
Straftatbestand bei vorsätzlichem Versäumnis
Wird die Prüfung bewusst – etwa aus Kostengründen – unterlassen, handelt es sich um einen Straftatbestand, nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es in der Folge zu einem Arbeitsunfall mit Personenschaden, drohen strafrechtliche Konsequenzen einschließlich Freiheitsstrafen.
9. Dokumentationspflichten – das müssen Sie aufbewahren
Eine lückenlose Dokumentation ist im Schadensfall Ihr wichtigster Beweis. Folgendes gehört zur rechtssicheren Dokumentation:
Prüfprotokoll mit allen Messwerten pro Gerät
Prüfbuch oder digitale Geräteliste mit Inventarisierung
Prüfplakette am geprüften Gerät
Mängellisten und Reparaturnachweise
Qualifikationsnachweise der prüfenden Personen
Kalibrierscheine der Prüfgeräte
Aufbewahrungsfristen
Mindestens bis zur nächsten Prüfung (gesetzliche Mindestvorgabe)
10 Jahre empfohlen für haftungsrechtliche Absicherung
Dauerhaft für Erstprüfungen und wesentliche Änderungen
10. Ihre Checkliste: Sind Sie auf der sicheren Seite?
Beantworten Sie diese Fragen für Ihren Betrieb:
Haben Sie eine vollständige Inventarliste aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte?
Wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV erstellt?
Sind die Prüfintervalle für jeden Gerätetyp festgelegt?
Werden alle Prüfungen von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt?
Tragen alle geprüften Geräte eine gültige Prüfplakette?
Existieren rechtssichere, lückenlose Prüfprotokolle?
Werden Mängel umgehend beseitigt oder die Geräte außer Betrieb genommen?
Ist die Dokumentation jederzeit für Behörden und Versicherungen abrufbar?
Falls Sie eine dieser Fragen mit „Nein" beantworten müssen, sollten Sie umgehend handeln.
Fazit: Investieren Sie in Sicherheit – es lohnt sich
Die DGUV V3-Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist keine bürokratische Hürde, sondern ein zentraler Baustein des Arbeitsschutzes. Sie schützt das Wertvollste in Ihrem Betrieb: Ihre Mitarbeiter, Ihren Betrieb und Ihre wirtschaftliche Existenz.
Die Investition in eine professionelle Prüfung ist gering – die Risiken bei Versäumnissen sind enorm. Ein einziges vermiedenes Bußgeld oder ein abgewendeter Versicherungsfall amortisiert die Kosten mehrfach.
Als Ihr Elektrofachbetrieb in der Region beraten wir Sie kompetent zu allen Fragen rund um die DGUV V3-Prüfung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Prüfkonzept, das genau zu Ihrem Betrieb passt.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die genannten Bußgeldhöhen und Prüffristen können je nach Bundesland und individueller Gefährdungsbeurteilung variieren.
Schlagwörter: DGUV V3, BGV A3, Elektroprüfung, ortsveränderliche Geräte, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Elektrofachkraft, VDE 0701, VDE 0702, BetrSichV, Prüfprotokoll, Elektroinstallation Deutschland
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